Verlagsvermittlung

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Verlagsvermittlung

Ihr Manuskript wird auf Marktfähigkeit und die Möglichkeit einer Verlagsvermittlung hin geprüft, wenn Sie es noch bei keinem Verlag eingereicht haben. Erst bei erfolgreicher Vermittlung Ihres Manuskriptes an einen Verlag berechne 
ich eine Agenturprovision (prozentuale Beteiligung an den Autorenhonoraren).

Ich  lasse mich gerne begeistern und freue mich darüber, dass Sie als Autor mich mit Ihrer Geschichte fesseln wollen. Ich melde mich nach einer Erstprüfung innerhalb von 90 Tagen zurück. Sollten Sie nach Ablauf dieser Frist keine Nachricht von mir bekommen, hat es im Fall Ihrer Geschichte leider nicht „klick“ gemacht. Dabei bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen aus zeitlichen Gründen aufgrund der Vielzahl der Einsendungen kein individuelles Absageschreiben schicken kann. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.

Ehe Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail zuschicken, bitte ich Sie, die folgenden Hinweise zu beachten. Einsendungen, die nicht unten genannten Anforderungen entsprechen, können nicht geprüft werden.

  • Inhaltlich vollständiges Exposé sowie One-Liner
  • Arbeitsprobe von mindestens fünfzig Seiten
  • Autoren-Kurzvita (einschließlich Postanschrift und E-Mail-Adresse)
  • Liegt das Manuskript bereits vollständig vor? Wann werden Sie es voraussichtlich beenden?
  • Informationen darüber, ob und bei welchen Agenturen das Manuskript bereits angeboten wurde
  • Informationen darüber, ob das Werk bereits veröffentlicht wurde (z.B. als ebook), ggf. wo und wann.

    Ihre Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bei Kontaktaufnahme per Kontaktformular, E-Mail oder postalisch werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Sollte ich keine Möglichkeit sehen, als Agent für Ihr Werk tätig zu werden, werden personenbezogene Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage gelöscht, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt auch für unverlangt übermittelte Manuskripte. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf.